Jahresprogramm 2024
Alfried Krupp-Förderpreis

Alfried Krupp-Förderpreis

Alfried Krupp-Förderpreis

Der Alfried Krupp-Förderpreis 2025 ist bis zum 28. Februar 2025 ausgeschrieben.

Seit 1986 verleiht die Stiftung den Alfried Krupp-Förderpreis an junge Universitätsprofessor*innen der Natur- und Ingenieurwissenschaften (inkl. Medizin) mit herausragender wissenschaftlicher Qualifikation und bereits vorliegenden exzellenten Forschungsleistungen. Der Förderpreis gehört zu den bedeutendsten Auszeichnungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs in Deutschland.

Für den Alfried Krupp-Förderpreis können Kandidat*innen vorgeschlagen werden, die eine unbefristete oder befristete Professur an einer Universität in der Bundesrepublik Deutschland innehaben (Erstberufung auf eine W2- oder W3-Professur). Sie sollten nicht älter als 38 Jahre sein. Der Preis ist mit 1,1 Mio. € dotiert. Die Preisträger*innen können die Fördermittel unbürokratisch dafür einsetzen, sich unabhängig von öffentlichen Mitteln ein optimales Arbeitsumfeld zu schaffen: Sie können beispielsweise Labor- und Arbeitsplätze einrichten und verbessern, Symposien oder Fachkongresse besuchen sowie wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und spezielle Forschungsgruppen finanzieren. Aus den Fördermitteln wird der Universität eine Pauschale i.H.v. 150.000 € zur Deckung der indirekten Kosten (Overhead) zur Verfügung gestellt.

Bisherige Preisträger*innen

Zielsetzung und Personenkreis

Das Förderangebot richtet sich an junge Universitätsprofessor*innen der Natur- und Ingenieurwissenschaften (inkl. Medizin) mit herausragender wissenschaftlicher Qualifikation und bereits vorliegenden exzellenten Forschungsleistungen. Ziel ist es, vielversprechende Forscherpersönlichkeiten in einer noch frühen Phase ihrer wissenschaftlichen Laufbahn dabei zu unterstützen, neue Ideen zu entwickeln und umzusetzen. Der Alfried Krupp-Förderpreis soll Freiräume schaffen; konkrete Projektbeschreibungen sind daher keine Voraussetzung für die Preisvergabe.

Nominiert werden können Kandidat*innen, deren Befähigung zu Forschung und Lehre durch die Erstberufung auf eine zeitlich unbefristete oder befristete Professur (W2- oder W3-Professur) an einer Universität in der Bundesrepublik Deutschland bestätigt worden ist. Inhaber*innen einer Heisenberg-Professur (W2 oder W3) können vorgeschlagen werden. Im Verfahren nicht berücksichtigt werden können Juniorprofessor*innen und Professor*innen an Fachhochschulen, Hochschulen oder Universities of Applied Sciences.

Die vorgeschlagenen Kandidat*innen sollten in der Regel nicht älter als 38 Jahre sein.

Förderumfang und -zeitraum

Mit der Verleihung des Preises werden für einen Zeitraum von fünf Jahren Fördermittel in Höhe von 1,1 Mio. € gewährt. Diese Summe umfasst Personalmittel für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Stipendiat*innen, einmalige oder fortlaufende Sach-, Verbrauchs- und Reisemittel zur Unterstützung von Forschungsarbeiten sowie einen Fonds zur fachbezogenen persönlichen Verwendung. Der Universität wird hieraus eine Pauschale i.H.v. 150.000 € zur Deckung der indirekten Kosten (Overhead) zur Verfügung gestellt.

Im Laufe des fünfjährigen Förderzeitraumes wird erwartet, dass die Preisträgerin/der Preisträger ein internationales wissenschaftliches Symposium zu Themen ihres/seines Forschungsgebiets durchführt.

Die Zuerkennung des Preises ist an die Person der Preisträgerin/des Preisträgers gebunden.

Nominierungs- und Auswahlverfahren

Vorschlagsberechtigt sind Einzelpersonen, Forschungsinstitutionen und Universitäten. Selbstbewerbungen sind ausgeschlossen.

Grundsätzlich soll nur jeweils ein*e Kandidat*in pro Institution vorgeschlagen werden. Die Stiftung möchte damit erreichen, dass sich die Nominierenden bewusst auf einen Vorschlag konzentrieren.

Die Vorschläge werden durch den Wissenschaftlichen Beirat der Stiftung geprüft. Falls erforderlich, holt die Stiftung zusätzliche externe Gutachten ein. Die abschließende Entscheidung über die Vergabe des Preises liegt bei der Stiftung. Rechtsansprüche jeder Art auf Verleihung des Preises sind ausgeschlossen. Das Auswahlverfahren ist vertraulich. Auskünfte über Entscheidungsgründe werden nicht gegeben.

FAQ

Folgend sind häufig gestellte Fragen zum Bewerbungsverfahren des Alfried Krupp-Förderpreises aufgeführt:

Online-Bewerbungsportal

Für den Förderpreis erfolgt die Bewerbung ausschließlich über das digitale Bewerbungsportal der Krupp-Stiftung.

Wissenschaftlicher Beirat

Der Wissenschaftliche Beirat schlägt dem Kuratorium der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung in einer Auswahlsitzung den/die Preisträger*in vor.
Das Gremium besteht aus folgenden Personen:

  • Prof. Dr. Ferdi Schüth, Max-Planck-Institut für Kohlenforschung, Mülheim an der Ruhr (Vorsitzender)
  • Prof. Dr. Ulrich Schollwöck, Ludwig-Maximilians-Universität München (stellvertr. Vorsitzender)
  • Prof. Dr. Dr. h. c. Onur Güntürkün, Ruhr-Universität Bochum
  • Prof. Dr. Birgit Liss, Universität Ulm
  • Prof. Dr. rer. nat. Dipl.-Ing. Tim Christian Lüth, Technische Universität München
  • Prof. Dr.-Ing. habil. Marion Merklein, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
  • Prof. Dr. Dorothea Wagner, KIT – Karlsruher Institut für Technologie
  • Prof. h. c. Dr. med. Heinz Wiendl, Universitätsklinikum Freiburg

Kontakt

Maren Isabel Fritz
Krupp-Stiftung
Hügel 15
45133 Essen
Telefon: +49 (0)201 1884808