Alfried Krupp Krankenhaus: Erfolgreicher Abschluss des Eigenverwaltungsverfahrens
Das Alfried Krupp Krankenhauses Steele (Evangelisches Krankenhaus Lutherhaus gemeinnützige GmbH) erreicht die abschließende Phase des Eigenverwaltungsverfahrens. Wie geplant wird das Haus zum 31. März 2024 das rechtliche Verfahren beenden. Vorausgegangen ist die Zustimmung des Insolvenzplans durch die Gläubigerversammlung, den das Amtsgericht Essen per Beschluss bestätigt hat. Das Krankenhaus wird die im Zukunftskonzept verankerten Sanierungsmaßnahmen fortsetzen, um den Versorgungsauftrag für die Region langfristig wirtschaftlich tragfähig zu gestalten.
Ein erfahrenes Sanierungsteam hat die vergangenen Monate genutzt, um mit allen Beteiligten ins Gespräch zu kommen und einen umfassenden Insolvenzplan zu entwickeln. Durch intensive Verhandlungen sowie sorgfältige Planung ist es gelungen, eine zukunftsfeste Strategie zu entwickeln. Dabei konnte das Leistungsspektrum des Krankenhauses – mit Ausnahme des Schlaflabors – erhalten und im Detail passgenauer an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten orientiert werden.
Volker Troche, Sprecher des Vorstandes der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung sagt: „Die Krupp-Stiftung steht fest hinter den Zielen des Alfried Krupp Krankenhauses. Wir freuen uns, das Haus in Steele weiter auf seinem Sanierungsweg begleiten zu können. Mit dem Zukunftsplan und dem Erhalt des Leistungsspektrums ist die medizinische Versorgung in der Region weiterhin bestmöglich gewährleistet.“
Die Sanierungsexperten Dr. Mark Boddenberg und Kimon Kantis der Kanzlei ECKERT Rechtsanwälte unterstützten als Generalhandlungsbevollmächtigte das Alfried Krupp Krankenhaus Steele. Die finale Ausarbeitung des Medizinkonzeptes wurde von WMC HEALTHCARE verantwortet.
Mit der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen und Weiterführung der Geschäfte sind nun Dr. Michaela Lemm und Susanne Diefenthal als Geschäftsführerinnen des Alfried Krupp Krankenhauses betraut.