Jahresprogramm 2024
Förderpreis „Kataloge für junge Künstler*innen“

Förderpreis „Kataloge für junge Künstler*innen“

Förderpreis „Kataloge für junge Künstler*innen“

Der Förderpreis ist aktuell nicht ausgeschrieben.


Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung hat 1982 das Programm „Kataloge für junge Künstler*innen“ eingerichtet. Mit diesem Programm möchte die Stiftung vielversprechenden Nachwuchskünstler*innen einen eigenen Katalog ermöglichen. Gleichzeitig sollen Ausstellungsträger ermutigt werden, neue und innovative Ausstellungskonzepte zu entwickeln.

Es werden drei Kataloge und die dazugehörigen Ausstellungen im zweijährigen Rhythmus gefördert. Die nächste Ausschreibung findet im Frühjahr 2025 statt.

Kataloge für junge Künstler*innen

Folgend ist eine kleine Auswahl der bisherigen Publikationen aus dem Programm zu finden.

Antrag

Gefördert wird ein Katalog in Verbindung mit einer Ausstellung. Anträge, die sich ausschließlich auf eine Ausstellung oder einen Katalog beziehen, können nicht berücksichtigt werden. Das geplante Ausstellungsvorhaben muss in Deutschland angesiedelt sein. Es sollte sich dabei um die erste größere institutionelle Ausstellung eines*r jungen Künstlers*in handeln. Die Künstler*innen sollten nicht älter als 35 Jahre sein. Bestandteil des Katalogs können auch andere Dokumentationsmedien sein.

In Ausnahmefällen können Katalog und Ausstellung einer Künstlergemeinschaft gefördert werden, wenn sich diese selbst seit längerem als Gruppe definiert. Sammelausstellungen oder Ausstellungen studentischer Arbeiten werden nicht gefördert.

Antragstellende Institution

Jeder öffentliche oder kommunale Ausstellungsträger in Deutschland ist antragsberechtigt. Eigenbewerbungen von Künstler*innen sind nicht möglich. Private Einrichtungen können gefördert werden, soweit sie gemeinnützig sind. Die Förderung kommerzieller Einrichtungen ist ausgeschlossen.

Antragsunterlagen

  • Vollständig ausgefüllter Online-Antrag
  • Konzept der Ausstellung (Gestaltung, Anzahl der Werke etc.)
  • Konzept des Kataloges
  • Kalkulation der Ausstellungskosten
  • Kalkulation der Herstellungskosten des Kataloges (Verlagskalkulation, wenn möglich)
  • Kurzbiographie / Künstlerischer Werdegang des*r Künstlers*in
  • Bilddokumentation der Arbeiten des*r Künstlers*in, Links zu Online-Inhalten
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit des Ausstellungsträgers

Antragsbearbeitung

Über die eingegangenen Anträge entscheidet eine von der Krupp-Stiftung berufene Jury sechs bis acht Wochen nach Ablauf der Einsendefrist. Mitglied der Jury ist auch ein*e Vertreter*in der Krupp-Stiftung.

Das Auswahlverfahren ist vertraulich. Auskünfte über Entscheidungsgründe werden nicht gegeben. Rechtsansprüche auf Zuerkennung des Förderpreises sind ausgeschlossen. Eine Behandlung der Anträge ist nur zu den Sitzungsterminen möglich.

Förderumfang

Die Stiftung fördert Katalog und Ausstellung mit insgesamt bis zu 40.000 €. Sie erwartet eine Mitfinanzierung sowohl der Ausstellung als auch des Katalogs durch den*die Antragsteller*in in Höhe von mindestens einem Viertel der Gesamtkosten. Die jeweils für Katalog und Ausstellung beantragten Fördermittel sind nicht wechselseitig deckungsfähig.

Ausstellung

Die Fördersumme für die Ausstellung beträgt maximal 10.000 €. Die Mittel können sowohl für Personalkosten, etwa für eine*n Ausstellungskurator*in, oder für Sachkosten, die im Zusammenhang mit der Ausstellung entstehen, verwendet werden.

Katalog

Die Fördersumme für den Katalog beträgt bis zu drei Viertel der Herstellungskosten, maximal 30.000 €. Der Katalog soll in angemessener Weise das Schaffen des*r Künstlers*in in einer zwischen ihm*ihr und der antragstellenden Einrichtung abgestimmten Form darstellen. Die Darstellung kann dabei über die in der Ausstellung gezeigten Werke hinausgehen. Die Stiftung geht davon aus, dass sie mit Vergabe des Förderpreises exklusive Förderin des Kataloges ist.

Der*die Künstler*in erhält 100, die Stiftung 50 Freiexemplare des Katalogs. Die Stiftung bedient damit einen internationalen Verteiler.

Online-Bewerbungsportal

Für das Förderprogramm erfolgt die Bewerbung ausschließlich über das digitale Bewerbungsportal der Krupp-Stiftung.

Kontakt

Dr. Ingomar Lorch
Krupp-Stiftung
Hügel 15
45133 Essen
Telefon: +49 (0)201 1884805
Angelika Hardetzki
Krupp-Stiftung
Hügel 15
45133 Essen
Telefon: +49 (0)201 1884807