Historie
Im Februar 1873 notiert sich Alfred Krupp: „Der Zweck der Arbeit soll das Gemeinwohl sein (…).“ Auf diesen Zusammenhang von unternehmerischem Handeln und sozialer Verantwortung bezieht sich sein Urenkel Alfried Krupp von Bohlen und Halbach, als er am 1. April 1967 vor den Jubilaren des Unternehmens seinen lang gereiften und sorgfältig vorbereiteten Entschluss bekannt gibt, die Firma Krupp über eine Stiftung in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln. Die Stiftung soll Ausdruck der dem Gemeinwohl verpflichteten Tradition des Hauses Krupp sein.
Im September 1966 verfasst Alfried Krupp sein Testament und errichtet darin eine rechtsfähige, gemeinnützige Stiftung, die er als Alleinerbin seines gesamten Privat- und Firmenvermögens einsetzt. Mit seinem Tod am 30. Juli 1967 tritt das Testament in Kraft. Die Firma Krupp wird in die Kapitalgesellschaft „Fried. Krupp GmbH“ umgewandelt, deren sämtliche Geschäftsanteile bei der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung liegen. Die Stiftung nimmt am 1. Januar 1968 ihre Tätigkeit auf.
Satzungsgemäß hat die Stiftung die Aufgabe, bei der Verwaltung ihres Vermögens „im Geiste des Stifters und seiner Vorfahren darauf zu achten, dass die Einheit dieses Unternehmens möglichst gewahrt und seine weitere Entwicklung gefördert wird“. Mit den ihr zufließenden Mitteln dient sie „unmittelbar gemeinnützigen Zwecken“. Heute ist die Stiftung die größte Einzelaktionärin der thyssenkrupp AG.