Statement zu der Ad-Hoc-Mitteilung der thyssenkrupp AG vom 10. Mai 2019
Essen, 10. Mai 2019. – Die Krupp-Stiftung hat den Vorstand bei der Umsetzung des Joint Ventures mit Tata und der geplanten Aufspaltung unterstützt. Die Ausführungen des Vorstandes zeigen, dass sich das Unternehmen in einer herausfordernden Situation befindet, in der alle Beteiligten gefordert sind. Die Stiftung möchte, dass das Unternehmen in allen Geschäftsfeldern wettbewerbsfähig aufgestellt ist, mit zukunftssicheren Arbeitsplätzen und einer nachhaltigen Dividendenfähigkeit. Vor diesem Hintergrund werden wir die neuen Vorschläge bewerten. Die Stiftung steht nach wie vor an der Seite des Unternehmens und seiner Mitarbeiter.
Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung
Die gemeinnützige Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung ist das Vermächtnis von Dr.-Ing. E. h. Alfried Krupp von Bohlen und Halbach, dem letzten persönlichen Inhaber der Firma Fried. Krupp. Mit seinem Tod am 30. Juli 1967 und Dank des Erbverzichts seines Sohnes Arndt von Bohlen und Halbach ging sein Vermögen auf die Stiftung über.
Die Stiftung ist als Aktionärin mit rund 21 Prozent an der thyssenkrupp AG beteiligt. Sie hat insbesondere die Aufgabe, die ihr aus ihrer Unternehmensbeteiligung zufließenden Erträge für gemeinnützige Zwecke in den Bereichen Wissenschaft, Erziehung und Bildung, Gesundheitswesen, Sport und Kultur zu verwenden. Seit Aufnahme ihrer Tätigkeit im Jahre 1968 hat sie hierfür rund 667 Mio. € bewilligt.