Krupp-Stiftung: Dank an Ulrich Lehner, Bekenntnis zu Stabilität und Fortentwicklung
Essen, 17. Juli 2018. – „Ich bedauere außerordentlich, dass Herr Professor Lehner sein Amt als Aufsichtsratsvorsitzender der thyssenkrupp AG niedergelegt hat“, sagte Ursula Gather, die Kuratoriumsvorsitzende der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung. „Als Herr Lehner 2013 das Amt übernahm, war der Konzern bekanntlich in einer sehr schwierigen Lage. Es ist ihm gelungen, das Unternehmen gemeinsam mit dem Vorstand aus dieser Situation herauszuführen, erfolgreich weiterzuentwickeln und die Interessen aller Beteiligten zum Ausgleich zu bringen. Seine unternehmerische Erfahrung und industriepolitische Weitsicht werden dem Konzern fehlen. So sehr die Krupp-Stiftung seine Entscheidung respektiert, so sehr bedauern wir sie – gerade im gegenwärtigen Moment“.
Gather bekräftigte erneut, dass die Krupp-Stiftung als Ankeraktionärin gemeinsam mit dem Vorstand und den Arbeitnehmervertretern die langfristige Stabilität und die Fortentwicklung der thyssenkrupp AG als oberstes Ziel betrachte. „Die damit verbundenen Aufgaben wird die Stiftung im Sinne des Stifterwillens, die Einheit des Unternehmens möglichst zu wahren, auch weiterhin verantwortlich wahrnehmen“.
Spekulationen, wonach sie den Vorsitz im Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG anstrebe, erteilte Ursula Gather eine klare Absage. Sie werde in konstruktiver Zusammenarbeit mit den Vertretern im Aufsichtsrat an der Neubesetzung mitwirken.
Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung
Die gemeinnützige Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung ist das Vermächtnis von Dr.-Ing. E. h. Alfried Krupp von Bohlen und Halbach, dem letzten persönlichen Inhaber der Firma Fried. Krupp. Mit seinem Tod am 30. Juli 1967 und Dank des Erbverzichts seines Sohnes Arndt von Bohlen und Halbach ging sein Vermögen auf die Stiftung über.
Die Stiftung ist als Aktionärin mit rund 21 Prozent an der thyssenkrupp AG beteiligt. Sie hat insbesondere die Aufgabe, die ihr aus ihrer Unternehmensbeteiligung zufließenden Erträge für gemeinnützige Zwecke in den Bereichen Wissenschaft, Erziehung und Bildung, Gesundheitswesen, Sport und Kultur zu verwenden. Seit Aufnahme ihrer Tätigkeit im Jahre 1968 hat sie hierfür rund 665 Mio. € bewilligt.